• Für Tageseltern

Qualifizierung

Grundlage für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater: Die Qualifizierung

Um als Tagespflegeperson tätig zu werden, ist eine fachliche Qualifizierung notwendig. Diese sogenannte Grundqualifizierung umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (UE) – eine UE entspricht 45 Minuten.

Für Personen mit einer pädagogischen Vorqualifikation, wie z. B. staatlich anerkannte Erzieher*innen oder Kinderpfleger*innen, ist eine verkürzte Qualifizierung im Umfang von 50 UE möglich.

 

Inhalte der Qualifizierung

Die Qualifizierung ist modular aufgebaut und vermittelt praxisnahes Wissen zu allen relevanten Themen der Kindertagespflege, darunter:

  • Eingewöhnung von Kindern
  • Umgang mit schwierigen Erziehungssituationen
  • Erziehungspartnerschaft und Zusammenarbeit mit Eltern
  • Pädagogische Grundlagen und Bildungsarbeit
  • Selbstständigkeit als Tagespflegeperson
  • Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen
  • Organisation und Qualitätssicherung in der Kindertagespflege

Einen detaillierten Überblick über alle Module und Themenbereiche finden Sie in unserem Ablaufplan zur Qualifizierung.

 

Start der Tätigkeit und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung

Bereits nach dem erfolgreichen Abschluss der ersten 50 Unterrichtseinheiten kann eine Pflegeerlaubnis beantragt werden. Damit haben Sie die Möglichkeit, mit der Betreuung zu beginnen. Die weiteren Qualifizierungsmodule finden tätigkeitsbegleitend statt. So können Sie aktuelle Fragen und Erfahrungen aus Ihrem Betreuungsalltag direkt in die Fortbildung einbringen und davon profitieren.

 

Kontinuierliche Weiterbildung

Auch nach Abschluss der Grundqualifizierung ist eine regelmäßige Fortbildung verpflichtend und sinnvoll. Sie dient der Qualitätssicherung und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen zu vertiefen, neue Impulse zu erhalten und sich mit anderen Tagespflegepersonen auszutauschen.