Investitionsprogramm 2024
Ab sofort können die Anträge für das Investitionsprogramm 2024 gestellt werden. Auf der Homepage der Regierungspräsidien finden Sie die zugehörige VwV mit den Richtlinien sowie die Anträge. Bitte prüfen Sie vor der Antragsstellung welche Summe Sie beantragen können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Fachberatung.
Hier ein paar Tipps und Hinweise zum Ausfüllen des Antrages:
- Die Anträge müssen bis spätestens 31.07.2024 vollständig postalisch beim Regierungspräsidium eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass die Anträge zuvor beim TEV & Jugendamt geprüft und bestätigt werden müssen. Das Jugendamt stellt die Bedarfsbestätigung aus.
- Die Anträge sind beim TEV einzureichen.
- Bitte beachten Sie, dass die maximale Zuschusssumme immer exklusive des Eigenanteils ist. Die tatsächlichen Kosten müssen daher auch diesen Eigenanteil beinhalten.
- Es können bereits angeschaffte Gegenstände als auch noch nicht Beschafftes gefördert werden. Sollten die Gegenstände noch nicht gekauft worden sein, muss ein Kostenvoranschlag (kann auch ein Screenshot einer Internetseite sein) beigelegt werden.
- Die Anschaffungen müssen für die angegebene Altersgruppe geeignet sein, Verbrauchsmaterialien (z.B. Bücher, Stifte) werden nicht gefördert.
- Prüfen Sie vor dem Einreichen beim TEV, dass alle Belege bzw. Kostenvoranschläge sowie die weiteren Unterlagen (Pflegeerlaubnis, Qualifizierungsnachweise etc.) beigefügt sind.
- Bewilligungsbehörde ist für den Landkreis Freudenstadt das Regierungspräsidium Karlsruhe
Der Landesverband hat darüber hinaus Verfahrenshinweise zum Investitionsprogramm erstellt. Diese finden Sie in unserem Downloadbereich.