Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage
RÜCKKEHR ZUM REGELBETRIEB UNTER PANDEMIEBEDINGUNGEN AB 22. FEBRUAR
wie Sie vielleicht schon aus den Nachrichten vernommen haben, dürfen alle Kinder ab dem 22. Februar wieder die Kindertageseinrichtungen und auch die Kindertagespflege besuchen. Dann gelten wieder die gleichen Regeln, die vor der Schließung der Einrichtungen im Dezember maßgeblich waren (Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen), wie etwa eine die Einhaltung der Hygienemaßnahmen, die in den gemeinsamen Schutzhinweisen der Unfallkasse Baden-Württemberg, des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg und des Kommunalverbands Jugend und Soziales Baden-Württemberg enthalten sind.
Wir gehen aktuell davon aus, dass ab März wieder anhand der regulären Stundenbuchungen abgerechnet werden kann. Eingewöhnungen sind dann, unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen, auch wieder für Kinder ohne Notbetreuungsbedarf möglich.
Des Weiteren haben sich Kultusministerin Eisenmann und Gesundheitsminister Lucha darauf geeinigt, dass das Personal an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege, sich zunächst bis zu den Osterferien zweimal pro Woche mittels Schnelltests anlasslos testen lassen kann. Die Schnelltests sollen laut Sozialministerium über die bestehenden Strukturen bei Ärzten und Apotheken in Anspruch genommen werden können. Gesundheitsminister Lucha hat in diesem Kontext zugesichert, bis zum Ende der Faschingswoche hierfür eine verlässliche und landesweit verfügbare Infrastruktur zu gewährleisten. Hierfür sollen kommunale Testzentren eingerichtet werden.
Am Montag, den 8. Februar 2021, hat der Bund die Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV (auch bekannt als sogenannte Impf-Prioritätenliste) aktualisiert.
Eine Änderung betrifft die Kindertagespflegepersonen. Diese sind nun in § 4 Absatz 1 Nr. 8 zusammen mit den Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder als Lehrkräfte tätig sind, als Personen, die in der Kindertagespflege tätig sind, aufgeführt.
Die am 08.02.2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte Verkündung des Bundesministeriums für Gesundheit können Sie hier nachlesen:
www.bundesgesundheitsministerium.de
- Im Dezember und Januar haben alle Tageseltern das volle Betreuungsentgelt entsprechend der gebuchten Stunden erhalten.
- Eltern bezahlen in dieser Zeit nur die tatsächlich genutzten Betreuungsstunden. WICHTIG: Um diese berechnen zu können, benötigen wir von allen Eltern Stundenübersichten (siehe angehängtes Formular) der beiden gesamten Monate- auch wenn das Kind nicht in der Notbetreuung war! Diese Stundenübersicht muss von einem Elternteil unterschrieben werden (auch bei Kindern, die nicht betreut wurden!). Nur wenn eine Stundenübersicht eingereicht wird erhalten die Eltern zu viel bezahlte Beiträge zurück!
- Eltern, die vom Kostenbeitrag befreit sind müssen keine Stundenübersichten für Dezember und Januar einreichen.
- Tageseltern erhalten die laufende Geldleistung nach folgender Regelung: Werden weniger als 80% der vereinbarten Stunden betreut, erhält die TPP 80% der vereinbarten Stunden vergütet, werden mehr als 80% betreut werden die tatsächliche Betreuungsstunden vergütet.
- Eltern bezahlen, wie bereits in den Vormonaten, lediglich die Stunden, die tatsächlich genutzt wurden
- WICHTIG: Wir benötigen im Februar weiterhin für alle Kinder eine individuelle Stundenübersicht. Bei Kindern, die notbetreut werden müssen hier auch die Eltern unterschreiben; bei Kindern, die nicht betreut werden reicht die Unterschrift der Tagesmutter aus.
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