• Für Tageseltern

Fortbildungen

Fortbildung in der Kindertagespflege – Qualität sichern und weiterentwickeln

Als Tagespflegeperson verpflichten Sie sich, auch nach Abschluss der Grundqualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Vorgeschrieben sind dabei mindestens 20 Unterrichtseinheiten (UE) pro Jahr. Diese praxisbegleitenden Fortbildungen bieten nicht nur die Möglichkeit zur fachlichen Weiterentwicklung, sondern fördern auch den kollegialen Austausch mit anderen Tagespflegepersonen – ein wichtiger Baustein zur Sicherung und Weiterentwicklung der Betreuungsqualität.

 

Themenschwerpunkt Kinderrechte und Kinderschutz

Ein Teil der Fortbildungseinheiten muss sich mit dem Themenbereich „Kinderrechte und Kinderschutz“ befassen (20 UE innerhalb von 5 Jahren). Dieser Schwerpunkt ist gesetzlich vorgeschrieben und trägt dazu bei, die Sicherheit und das Wohlergehen der betreuten Kinder dauerhaft zu gewährleisten.

 

Vielfältige Angebote – individuell wählbar

Der Tageselternverein bietet jährlich eine Vielzahl an Workshops, Seminaren und Vorträgen zu aktuellen und praxisrelevanten Themen an. Die Veranstaltungen finden in der Regel in Horb und Freudenstadt statt und decken ein breites Spektrum an Inhalten ab – von pädagogischen Fragestellungen über rechtliche Aspekte bis hin zur Weiterentwicklung der eigenen Selbstständigkeit.

 

Mitgestaltung erwünscht

Wir möchten die Fortbildungsangebote möglichst praxisnah und bedarfsgerecht gestalten. Daher freuen wir uns über Themenvorschläge und Anregungen aus dem Kreis der Tagespflegepersonen. Ihre Erfahrungen und Interessen fließen direkt in die Planung mit ein.

 

Aktuelle Informationen

Eine Übersicht über alle aktuellen Angebote finden Sie in unserem Fortbildungsprogramm oder im Veranstaltungskalender auf unserer Website. Schauen Sie regelmäßig vorbei – es lohnt sich!