Für Eltern

Kindertagespflege – die familiennahe Betreuung mit Bildungsanspruch

Die Kindertagespflege ist eine anerkannte und gesetzlich verankerte Form der Kinderbetreuung. Sie bietet eine familiennahe, flexible und individuelle Betreuung, die sich durch ein hohes Maß an Qualität und persönlicher Zuwendung auszeichnet. Kindertagespflege steht rechtlich und pädagogisch gleichwertig neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und richtet sich grundsätzlich an Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren.

 

Betreuungsorte in der Kindertagespflege

Die Betreuung kann an unterschiedlichen Orten stattfinden – immer angepasst an die Bedürfnisse der Familie:

  • Im Haushalt der Tagespflegeperson („klassische“ bzw. häusliche Kindertagespflege)
  • In anderen geeigneten Räumen, z. B. in sogenannten „TIGER“-Projekten (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen)
  • Im Haushalt der Eltern

 

Betreuungsformen

Die Kindertagespflege bietet verschiedene organisatorische Modelle:

  • Einzelbetreuung: Eine Tagespflegeperson betreut in der Regel bis zu fünf Kinder gleichzeitig.
  • Großtagespflege: Zwei oder mehr qualifizierte Betreuungspersonen schließen sich zusammen und betreuen gemeinsam – je nach Qualifikation – bis zu sieben oder zehn Kinder gleichzeitig.

Beide Formen können entweder im privaten Haushalt oder in speziell angemieteten, kindgerecht ausgestatteten Räumen stattfinden.

 

Voraussetzungen für eine Förderung durch das Jugendamt

Die finanzielle Förderung durch das Jugendamt ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und richtet sich nach dem Alter des Kindes sowie der familiären Situation:

  • Kinder von 0–1 Jahr und 3–14 Jahren: Förderung ist möglich, wenn die Eltern
    • berufstätig sind,
    • sich in Ausbildung, Arbeitssuche oder einer Bildungsmaßnahme (z. B. Sprachkurs) befinden,
    • oder eine besondere soziale Belastung vorliegt.
  • Kinder von 1–3 Jahren: Im Rahmen des Rechtsanspruchs können bis zu 20 Wochenstunden Betreuung auch ohne berufliche Begründung gefördert werden. Wenn oben genannte Begründungen vorliegen sind auch mehr als 20 Stunden/ Woche buchbar.

 

Die Mindestbetreuungszeit beträgt 8 Stunden pro Woche, verteilt auf höchstens zwei Betreuungstage oder 6 Stunden an einem Betreuungstag pro Woche.

 

Stundenbuchung und Elternbeitrag

Die Betreuung wird in der Regel monatlich als Stundenkontingent gebucht. Der Betreuungsumfang wird individuell mit Unterstützung des Tageselternvereins geplant und an den Bedarf der Familie angepasst.

Eltern leisten einen Eigenanteil an das Jugendamt, der einkommensunabhängig ist und sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder richtet:

Anzahl Kinder U18 im Haushalt Elternbeitrag / Betreuungsstunde
1 2,58€
2 2,02€
3 1,34€
4 und mehr 0,44€

Bei geringem Einkommen oder dem Bezug bestimmter Sozialleistungen kann ein Antrag auf Erlass oder Reduzierung des Kostenbeitrags gestellt werden.

 

Weitere Informationen und persönliche Beratung

Ausführliche Informationen zur Kindertagespflege finden Sie in der Broschüre
„Kindertagespflege – die familiennahe Alternative“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bei Fragen rund um die Kindertagespflege, zur Vermittlung einer passenden Betreuung oder zur Antragstellung steht Ihnen die Fachberatung des Tageselternvereins gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie individuell, kompetent und kostenlos.