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Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Von 24.09.2022 08:30 bis 24.09.2022 16:15
Kategorien: Fortbildung

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Beginn der Veranstaltung das "Abrechnungsformular für Tagespflegepersonen" bei der Unfallkasse BW einholen und dieses am Schulungstag von der Ausbildungsstelle bestätigen lassen:

o Telefon: +49 711 9321-302
o E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
o Link zum Abrechnungsformular für Tagespflegepersonen:

https://www.ukbw.de/informationen-service/service/online-dienste/erste-hilfe/


Erste Hilfe nach Unfällen kann Unfallfolgen mildern und den Betroffenen Leid ersparen – wenn sie sachkundig durchgeführt wird. Unternehmerinnen und Unternehmer (Kindertagespflegepersonen sind Unternehmer) sind verpflichtet für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu sorgen. Dazu sehen die Arbeitsschutzvorschriften eine regelmäßige Erste Hilfe Schulung vor, deren Kosten regelmäßig von der Unfallkasse übernommen werden.

Deshalb organisieren wir in Kooperation mit der Johanniter-Unfall-Hilfe „Erste Hilfe Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“.

Dieses Angebot wird zwar gerne in Anspruch genommen, ist aber aufgrund von kurzfristigen An- und Ab- und Wiederanmeldungen (!),  mit hohem verwaltungstechnischem Arbeitsaufwand verbunden.

Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen mindestens 12 Personen an der Schulung teilnehmen, bzw. werden mindestens 12 Personen abgerechnet. Eine kostenneutrale Absage ist bis 14 Tage vor dem Termin möglich.

 Eine kurzfristige Stornierung kostet den Tageselternverein:

  • 13 - 8 Tage  vor Seminarbeginn: 25 %  der Kosten
  •   7 - 4 Tage  vor Seminarbeginn: 50%   der Kosten
  •   ab 3 Tage  vor Seminarbeginn: 100%  der Kosten

Daher möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass eine Anmeldung verbindlich ist! Bei einer kurzfristigen Absage sind die Kursgebühren in Höhe von 55,00 EUR vom Teilnehmer zu tragen. Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.