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Kindeswohlgefährdung (3 UE)

Von 10.11.2022 19:00 bis 10.11.2022 21:15
Kategorien: Fortbildung

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Pflege und Erziehung der Kinder sind Recht und Pflicht der Eltern. Tagespflegepersonen sollen die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Soweit die Aussagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.


Die wichtigsten Inhalte:

  • Unterscheidung von „Intervenierendem Kinderschutz“ und „Präventivem Kinderschutz“
  • Definition von „Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung“ und Informationen zum neuen Auftrag einer Kindertagespflegeperson, eine Gefährdungseinschätzung nach §8a SGB VIII vorzunehmen
  • Reflexion eigener Haltungen und Verhaltensweisen gegenüber Kindern hinsichtlich der Erstellung eines eigenen Schutzkonzeptes/Verhaltenscodex als Bestandteil der pädagogischen     Konzeption


Das Ziel der Veranstaltung:

  • Handlungskompetenz und Sicherheit im Umgang mit Kindeswohlbeeinträchtigungen
  • Handlungskompetenz gegenüber Kindeswohlgefährdungen
  • Kenntnisse über die Rechte von Kindern im Rahmen des präventiven Kinderschutzes

Speakers

  • Sabine Winter-Fieler

    Sabine Winter-Fieler

    Sozialarbeiterin, Kindertagespflegedienst

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