VERSCHOBEN: Umgang mit meldepflichtigen Kinderkrankheiten (3 UE)
Bitte beachten Sie, dass der Termin vorverlegt wurde. Neuer Termin: 22.09.2026. Bitte melden Sie sich über folgenden Link an:
Seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Juni 2000 sind Eltern dazu gesetzlich verpflichtet bestimmte Infektionskrankheiten in der Einrichtung zu melden. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat jede Person, die in der Gemeinschaftseinrichtung neu betreut wird, oder deren Sorgeberechtigte über die Pflichten nach § 34 Abs. 5 Satz 1 zu belehren.
Aber gilt diese Belehrungspflicht auch für Tageseltern? Was muss ich als Tagesmutter/-vater bei dem Hinweis auf Erkrankungen der Kinder beachten?
Die wichtigsten Inhalte:
- Unterliegen Tageseltern einer Belehrungspflicht?
- Was muss ich als Tagesmutter/-vater beachten?
- Bei welchen Erkrankungen muss/sollte auch in der Tagespflege reagiert werden?
- Wen kann ich bei Problemen kontaktieren?
Ziel der Veranstaltung:
Handlungssicherheit in der Tagespflege beim Umgang mit gewissen Infektionskrankheiten.
Referenten
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Mandy Drayling
MA Gesundheitsamt